Abstract
Das Insektizid und Akarizid Amitraz [N,N‐Di(2,4‐dimethylphenyl)‐iminomethyl]‐methylamin, auch bezeichnet als 1,5‐bis(2,4‐dimethylphenyl)‐3‐methyl‐1,3,5‐triazapenta‐1,4‐dien, findet neben seinem Einsatz im Gemüseanbau Anwendung als wirksames Mittel gegen die Bienenmilbe (Varroa jacobsoni). Gegenwärtig gibt es in der z. Z. gültigen Rückstandsmengen‐Anordnung [1] keine speziellen Festlegungen zur maximal zulässigen Rückstandsmenge in Bienenhonig. Für Amitraz, das in die Toxizitätsgruppe III eingestuft wurde, gelten demzufolge 0,004 mg/kg Bienenhonig als vernachlässigbare Rückstandsmenge. Zur Überprüfung der Einhaltung dieses Grenzwertes existiert unseres Wissens keine genügend empfindliche Bestimmungsmethode.In der Literatur [2] wird die Hydrolyse des Amitraz und seiner Metaboliten zu 2,4‐Dimethylanilin zur gaschromatographischen Gesamtrückstandsbestimmung in pflanzlichen Proben und Böden genutzt. Nach Bildung des Heptafluorbuttersäureanilids wird eine gaschromatographische Bestimmung durchgeführt. Ziel unserer Arbeit war zu überprüfen, ob nach diesem Prinzip eine Untersuchung von Bienenhonig möglich ist, wobei mindestens die vernachlässigbare Rückstandsmenge von 0,004 mg/kg erreicht werden sollte.