Revolution und Legalität

Abstract
Im Januar 1895 war der Geschäitsführer des Verlags „Buchhandlung Vorwärts”, Richard Fischer, „beim Durchblättern alter Zeitungen” auf Marxens Artikel „Die Juniniederlage 1848”, „Der 13. Juni 1849” und „Folgen des 13. Juni 1849” gestoβen, welche 1850 in den ersten drei Heften der Neuen Rheinischen Zeitung. Politisch-ökonomische Revue erschienen waren. Am 30. des Monats bat er Engels in einem Brief um dessen Zustimmung zur Herausgabe der völlig unbekannten Marxschen Arbeit in Form einer Broschüre. Gleichzeitig ersuchte er ihn, eine Einleitung dazu zu verfassen. Da Fischer die Schrift spätestens im März herausbringen wollte – er hielt Engels vor Augen, daβ nach einer möglichen Annahme der Umsturzvorlage das Erscheinen der Marxschen Arbeit in Frage gestellt sei –, drängte er auf eine umgehende definitive Antwort. Engels monierte zwar am 2. Februar die Art und Weise, in der er zeitlich unter Druck gesetzt würde, stimmte aber dem Plan Fischers zu und versprach, die gewünschte Einleitung in Angriff zu nehmen. Darüber hinaus erweiterte er die Marxschen Artikel um jene Abschnitte aus der „Revue” des fünften und sechsten Heftes der Neuen Rheinischen Zeitung, die die Ereignisse in Frankreich behandelten. Aus drei Vorschlägen, die Engels machte, wählte Fischer den Titel „Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850”.

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