Mobilisierung von Recht

Abstract
Zusammenfassung: Auch wenn es rechtliche Regeln für viele unserer sozialen Beziehungen gibt, ist es doch unwahrscheinlich, daß man sich in alltäglichen Sozialbeziehungen auf diese beruft. Bei den meisten Konflikten sind soziale Lösungsversuche die Regel, das Einholen von Rechtsrat und das Anrufen von Gerichten die Ausnahme. Wahrscheinlicher wird die Mobilisierung von Recht und Gerichten mit größerer sozialer Distanz wie etwa in einmaligen und anonymen Sozialbeziehungen. Für den einzelnen unvermeidbar ist sie dort, wo der Konfliktgegner seinerseits Recht mobilisiert. jedoch wird auch nach Beschreiten des Rechtswegs immer noch die Mehrzahl aller Prozesse durch außergerichtliche Einigung oder gerichtlichen Vergleich beendet. Empirische Daten zeigen, daß die Chance von rechtlichen oder alternativen Lösungswegen, die Kompromißwilligkeit oder Hartnäckigkeit der Parteien und der Erfolg eines Klägers weitgehend von der Konfliktkonstellation des jeweiligen Streitgegenstandes abhängig ist.

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