Abstract
Es wird über einen seltenen, autoptisch gesicherten Fall von geschwulstartiger Silikose mit ungewöhnlich scharfliniger Begrenzung der isolierten großen „Geschwulst“ knoten bei einem 61jährigen früheren Hauer berichtet. Die Erkrankung war trotz Vorliegens einer Röntgenserie bis zum Schluß als Lungengeschwulst angesehen worden. Der Fall bietet ein lehrreiches Beispiel für die differentialdiagnostischen Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen geschwulstartiger Silikose und Tumor, gleichzeitig aber auch für die mannigfachen Schwierigkeiten und Irrtumsquellen, denen der nicht sehr erfahrene Untersucher ausgesetzt ist. Dennoch ist es gerade auch für den praktischen Arzt wesentlich, die Staublungenerkrankung zu erkennen, die ja als Berufskrankheit zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört. Hierzu ist die Berücksichtigung der Berufsanamnese (Staubgefährdung) von vornherein von ausschlaggebender Bedeutung. Sie war im mitgeteilten Fall völlig außer acht gelassen worden.

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