Die kolloidale Beschaffenheit der Zellen und Säfte des Organismus bedingt die abnorme Löslichkeit in Wasser schwer löslicher Stoffe (Cholesterin, Phosphate und Karbonate der alkalischen Erden, Harnsäure, oxalsaurer Kalk u. a.). Eine Dekomposition der kolloidalen Lösung verändert die Löslichkeitsbedingungen und führt zu Niederschlägen. Eine derartige Dekomposition kann dadurch eintreten, daß die Kolloide mit anderen (entgegengesetzt geladenen) Kolloiden unter Fällung reagieren (Cholesterin-Eiweiß, Bilirubin-Eiweiß und vermutlich Eiweiß-Nukleinsäuren). Diese Fällungsprodukte bilden bei entsprechender Beschaffenheit der Stoffe (Cholesterin, Bilirubin) die eine Gruppe konkrementfähiger Nieder schlage. Eine zweite Gruppe entsteht dadurch, daß nach Eintritt derartiger und anderer Kolloidfällungen (Verkäsung, Verfettung) der Kolloidschutz für schwerlösliche Salze abnimmt. Bilden sich also z. B. in einer verkästen Drüse Kalkniederschläge, so werden von den umspülenden Flüssigkeiten solange Kalksalze hineindiffundieren und immer wieder ausfallen, als die Möglichkeit eines osmotischen Austausches besteht. Im Organismus wirken Bezirke mit verschlechterten LöslichkeitsVerhältnissen wie Kondensatoren.