Die E.o. ist allgemein-pathologisch ein übergeordneter Krankheitsbegriff, bei dem die symptomatischen, isolierten und lokalisierten Formen gegenüber dem selbständigen Krankheitsbild der v.W.-B.Kr. abzugrenzen sind. 2. Die dem definierbaren selbständigen Krankheitsbild der v.W.-B.Kr. zugrundeliegende E.o. stellt allgemein-pathologisch nur eine Sonderform des allgemeinen Krankheitsbegriffes Endangitis obliterans dar. 3. Von der v.W.-B.Kr. darf nur gesprochen werden, wenn eine ausführliche anamnestische und klinische Befunderhebung, der für diese Krankheit charakteristische Verlauf und (wenn möglich) der pathologisch-anatomisch gesicherte morphologische Befund übereinstimmend zu dieser Diagnose kommen. 4. Die symptomatischen, isolierten und lokalisierten Formen der E.o. können durch exogen einwirkende Schädlichkeiten bedingt sein. 5. Die Entstehung der v.W.-B.Kr. durch äußere Einwirkung ist unwahrscheinlich; exogene Faktoren können jedoch für die Auslösung des Leidens als wesentliche Teilursache oder für den Verlauf der Krankheit als richtunggebende Verschlimmerung (unter Umständen) angesehen werden.