Abstract
Angesichts der Empfehlung eines gereinigten Tri als „harmloses” Analgetikum und Narkotikum wird auf die zahlreichen bekannten, zum Teil tödlichen Vergiftungsfälle durch technisches Tri hingewiesen. Der Nachweis der Unschädlichkeit des gereinigten Tri kann keinesfalls als erbracht angesehen werden. Insbesondere bedarf die Behauptung, daß Intoxikationen nur auf Verunreinigung bzw. Zersetzungsprodukte zurückzuführen seien, einer kritischen Überprüfung.

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