Es wurde ein klinisches Verfahren zur Bestimmung von basischen Suchtmitteln im Harn überprüft und über seine Anwendung in der Praxis berichtet. Folgende basische Suchtmittel wurden ausgewählt: Morphin, Dilaudid, Eukodal, Dicodid, Cliradon, Dolantin (= Pethidine), Dromoran (= Levorphan), Polamidon (= Methadone), Pervitin und Nikotin. Zur Überprüfung wurde die therapeutische Minimaldosis jeder Substanz je 5 bis 10 Versuchspersonen i.m. injiziert (das Nikotin wurde dem Organismus durch inhalierendes Rauchen einer Zigarette zugeführt) und die Ausscheidung der Substanzen im Harn — es wird mit diesem Verfahren nur das unumgewandelte Produkt erfaßt — in zeitlichen Intervallen verfolgt. Zur Erprobung in der Praxis wurde der Harn von 13 Süchtigen, die Polamidon, Cliradon, Dolantin, Dromoran und Morphin genommen hatten, in zeitlichen Abständen auf basische Suchtmittel untersucht. Es ergab sich, daß in mittleren bis schweren Suchtfällen, z. B. Polamidon 6—8 Tage, Cliradon 2—3 Tage nach Absetzen des Mittels in 10 ccm Harn nachzuweisen waren. Es wird daher zur Überwachung Süchtiger eine zweimal wöchentlich oder unverhofft vorzunehmende Urinkontrolle vorgeschlagen. Überdies wird im Verlauf der Untersuchungen auch das biochemische Problem der Umwandlungsprodukte im Harn berührt. Daneben ergeben sich interessante Zusammenhänge zwischen der Harnausscheidung einiger unumgewandelter Pharmaka und der Dauer ihrer Wirkung und der verursachten Entziehungserscheinungen im Suchtfall.