The Unofficial Jural Postulates Underlying Attitudes toward Law
- 1 May 1982
- journal article
- Published by Walter de Gruyter GmbH in Zeitschrift für Rechtssoziologie
- Vol. 3 (1) , 59-73
- https://doi.org/10.1515/zfrs-1982-0106
Abstract
Zusammenfassung Der Autor führt zunächst das Konzept gewohnheitsmäßiger, inoffizieller Normen ein, die das offizielle staatliche Recht ergänzen, modifizieren, ihm aber auch widerstreiten, seine Autorität gar untergraben können. Es werden dann bestimmte inoffizielle juristische Postulate – Ideen über die Familie, die dörfliche Gemeinschaft, Verwandtschaft, Statusordnung, Verehrung des Tenno und Gottesvorstellungen – identifiziert in ihrer Funktion, Ideen und Werte jener gewohnheitsmäßigen, inoffiziellen Normen zu rechtfertigen. Das diffuse, inoffizielle juristische Postulat eines „amöbenhaften Denkens” kann aus den spezifischen Postulaten als grundlegendes, allgemeines Postulat hergeleitet werden. Es gestattet, sich so zu verhalten, daß man von den offiziellen Gesetzesbestimmungen abweichen kann , ohne aber deren Autorität anzugreifen. Diese Flexibilität erlaubt es, sich wechselnden Umständen anzupassen unter Aufrechterhaltung der individuellen Identität. Deshalb wird dieses Postulat als Grundmuster der Einstellung zum Recht in Japan angesehen – einer Einstellung, die bekanntlich charakterisiert ist durch eine Abneigung gegenüber rechtlichen Regelungen, die Einheit von Recht und Moral , unbestimmte Begriffe von Recht und Vertrag etc ... Berichte über ähnliche Postulate aus nicht-westlichen und westlichen Ländern legen den Schluß nahe, daß solche inoffiziellen juristischen Postulate allgemein Abweichungen von offiziellen gesetzlichen Bestimmungen zu rechtfertigen gestatten. Dabei spiegeln sich im Ausmaß ihrer Flexibilität kulturelle Eigentümlichkeiten der jeweiligen Gesellschaft wider.Keywords
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