Abstract
An Hand der bisher im Schrifttum erschienenen Veröffentlichungen über Schwangerschaft bei Lymphogranulomatose und im Hinblick auf die oben beschriebene, besonders gelagerte Beobachtung wird die Annahme bekräftigt, daß durch die Austragung einer Schwangerschaft eine bestehende Lymphogranulomatose erheblich verschlimmert werden kann. Eine generelle Befürwortung der Schwangerschaftsunterbrechung bei bestehender Lymphogranulomatose sollte aber nicht ausgesprochen werden; vielmehr muß jeder Fall (wie der vorliegende) im einzelnen abgewogen werden. Es kann unter Umständen richtiger sein, die Schwangerschaft zu erhalten, um das Leben des Kindes zu retten.

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