Erbprognose bei Krankheiten1
- 1 January 1934
- journal article
- Published by Georg Thieme Verlag KG in Deutsche Medizinische Wochenschrift (1946)
- Vol. 60 (03) , 88-92
- https://doi.org/10.1055/s-0028-1129758
Abstract
Es ist der dringende Wunsch eines jeden, der sich für die Zukunft unseres Volkes verantwortlich fühlt, im besonderen der Ärzte, die sich für die Durchführung der Aufgaben der Erbpflege und Rassenpflege einsetzten, daß die Gesetze, welche der erblichen Gesundung unseres Volkes dienen, im besonderen das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, zur wirkungsvollen Durchführung gelangen. Dazu ist notwendig: 1. Alle Erbkranken in unserem Volke müssen erfaßt werden. Wir brauchen eine erbbiologische Bestandsaufnahme des deutschen Volkes, wie ich dies im Deutschen Ärzteblatt 1933 Nr. 9 vorgeschlagen habe, und wie dies auch von anderer Seite wiederholt gefordert wurde. In besonderen Erbgesundheitsämtern sollten Karteien der Erbkranken geführt werden. Die Sterilisierung darf nicht nur der privaten Initiative überlassen bleiben, sie sollte auch vom Staat selbst eingeleitet werden. 2. Rasche und sachgemäße Durchführung der Verhandlungen bei den Erbgesundheitsgerichten. Zunächst werden die schwersten und dringlichsten Fälle, bei welchen die Begutachtung keine großen Schwierigkeiten bereitet, in Angriff genommen. Mehr und mehr werden aber Fälle zur Verhandlung kommen, bei welchen nur auf Grund einer ärztlichen Untersuchung ganzer Familien und auf Grund fachärztlicher Gutachten die Indikation zur Sterilisierung gestellt werden kann. Es ist deshalb notwendig, daß alle wichtigen ärztlichen Befunde, wie sie von frei praktizierenden Ärzten, Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Fürsorgestellen usw. erhoben werden, in den Erbgesundheitsämtern gesammelt werden. Solche Befundesammlung ersetzt die Untersuchung ganzer Familien. 3. Für die sachgemäße Durchführung jeder erbbiologischen Begutachtung ist ein vertieftes Wissen in der Erbpathologie notwendig. Das in den letzten Jahren Versäumte muß jetzt in Fortbildungslehrgängen nachgeholt werden. Erbbiologisches Denken wird aber erst bei längerer Vertiefung in die Materie lebendig. Für die zukünftige Ausbildung des Mediziners ist neben theoretischen Vorlesungen über die allgemeine und spezielle Erblehre als Abschluß des Medizinstudiums eine Vorlesung in der Erbklinik notwendig (s. meinen Artikel „Die Erbklinik” im Deutschen Ärzteblatt Nr. 21 vom 18. XI. 33). 4. Für die Durchführung erbbiologischer Begutachtungen, wie sie in steigendem Maße verlangt werden — nicht nur für die Sterilisierung sondern auch für die Untersuchung auf Ehetauglichkeit für die Scheidung zwischen erbkranken und erbgesunden Familien zwecks Gewährung von Familienlastenausgleich —, ist an mehreren Orten in Deutschland die Einrichtung von Erbkliniken notwendig, an welche schwierige Erbfälle zu überweisen wären. 5. Es ist der Wille des heutigen Staates, daß die heranwachsende Jugend in den Gedanken der Erbpflege und Rassenpflege, d. h. in der Verantwortung vor dem kommenden Geschlecht erzogen werde. Wir müssen dahin kommen, daß die Gesamtheit des deutschen Volkes von der inneren Überzeugung durchdrungen ist, daß die bevölkerungspolitischen Maßnahmen der Regierung für die Zukunft unseres Volkes notwendig und richtig sind und daß jeder Einzelne für seine Person die für ihn sich ergebenden Folgerungen in die Tat umsetzen muß. Eine große Erziehungsaufgabe ist hier nicht nur den Lehrern und Pfarrern sondern auch den Ärzten gestellt.Keywords
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