Abstract
Die Lösung von Harnsäure und von Mononatriumurat in Salzlösungen, deren Konzentration 1 Mol/l nicht übersteigt (und höhere Konzentrationen kommen im Organismus nicht vor), erfolgt sowohl bei 18°, wie bei 37° gemäss dem Massenwirkungsgesetz, und insbesondere gemäss der Wasserstoffionenkonzentration resp. Kationenkonzentration, wenn wir die folgenden besonderen Eigenschaften der Harnsäure und ihrer Salze in Betracht ziehen.

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