Abstract
Zusammenfassung Der Beitrag unterzieht die im einschlägigen sozialphilosophischen und sozialwissenschaftlichen Schrifttum verbreitete Behauptung einer strikten Disjunktion zwischen Fragen der distributiven und prozeduralen Gerechtigkeit sowie der empirischen und normativen Vorrangstellung der letzteren gegenüber der ersteren einer Überprüfung. Im Mittelpunkt steht die These, daß bei Ratlosigkeit über materiale Gerechtigkeitskriterien nur dem Anschein nach auf Verfahren ausgewichen werden kann. Verfahren sind nicht „unschuldig“. Sie präjudizieren die Art und Weise, in der materiale Fragen behandelt werden und damit letztlich auch die Akzeptabilität der durch sie generierten Ergebnisse; der Verweis auf das korrekte Zustandekommen von Entscheidungen genügt nicht, um die gewünschte Bindungswirkung zu erzielen. Sie müssen deshalb von vornherein selbst so eingerichtet sein, daß die aus ihnen hervorgehenden Entscheidungen auch einer substantiellen Adäquanzprüfung standhalten. Zu suchen ist demnach nach entsprechenden Gütekriterien von Verfahren. Dazu macht der Beitrag einen Diskussionsvorschlag.

This publication has 0 references indexed in Scilit: