Abstract
Die im „Allgemeinen Krankenblattkopf” empfohlene 9 stellige Identifikationszahl (sog. I-Zahl) wurde anhand eines Krankengutes von über 19 000 Patienten der Universitäts-Hautklinik Kiel auf ihre Selektivität hin geprüft. Der methodische Weg der hierfür erforderlichen Materialaufbereitung und -kontrolle wird geschildert. Insgesamt ergaben sich 63/19 378 (= 0.325 %) Doppelbesetzungen, d. h. auf 1000 Patienten kamen rund 3 mal je 2 Personen mit gleicher I-Zahl vor. Die gute Brauchbarkeit der I-Zahl als selektive Patienten-Kennzahl in der Klinik ist damit zahlenmäßig unter Beweis gestellt.Von den einzelnen Komponenten der I-Zahl ist der Kombinationsschlüssel für die Erfassung von Geschlecht -|- Mehrlingseigenschaft als unvorteilhaft zu bezeichnen, da die zusätzliche Erfassung der Mehrlingseigenschaft nichts zu einer Verbesserung der Selektivität der I-Zahl beiträgt. Eine solche würde erst erreicht, wenn statt der Mehrlingseigenschaft die Geburtsrangfolge registriert würde. Es ist aber fraglich, ob der mit jedem derartigen Kombinationsschlüssel zwangsläufig verbundene Mehraufwand an Arbeit überhaupt lohnt.Der im „Allgemeinen Krankenblattkopf” empfohlene Namensschlüssel hat sich dagegen sehr bewährt. Sein Anteil an der Gesamtselektivität der I-Zahl ist eine Funktion der Besetzungsstärke der Geburtsjahre, die sich in Form einer Binomial Verteilung darstellen läßt. Diese Formel wird entwickelt und anhand der eigenen Zahlen getestet, wobei sich eine sehr gute Übereinstimmung zwischen Theorie und Praxis ergibt.Aus Archivierungsgründen wäre es vorzuziehen, die I-Zahl statt mit der Codeziffer für das Geschlecht mit dem Geburtsdatum beginnen zu lassen.