Abstract
Zusammenfassung Das Regime der Europäischen Gemeinschaft beruht im Kern auf der Etablierung einer eigenlegitimierten Rechtsordnung, die sich gegenüber den bestehenden nationalen Rechtskreisen der Mitgliedsländer verselbständigt, auf der Ausformung einer mit weitgehenden Exekutivkompetenzen ausgestatteten körperschaftlichen Ordnung mit selbstrekrutierten Verwaltungsstäben sowie auf der Herausbildung einer distinkten expertokratischen Funktionselite. Aufgrund von Kompetenzen und Funktionen der EG-Kommission, der zentralen Stabsorganisation im Institutionensystem der Gemeinschaft, erscheinen die Prozesse der politischen Programmentwicklung und administrativen Problemverarbeitung als in hohem Maße bürokratiebestimmt. In der vorliegenden Arbeit wird die Aufmerksamkeit auf die institutionellen Voraussetzungen, die spezifischen Binnenstrukturen und auf die damit verbundenen Integrationspotentiale der EG-Administration gerichtet. Dabei wird deutlich, daß sich hier Integrationsprozesse vor allem in der Alltagspraxis der „bürokratischen Politik“ vollziehen. Die transnational kooperierenden bürokratischen Akteure definieren die konkreten Regelungs- und Normierungsaufgaben inhaltlich weitgehend selbständig. Damit bestimmen die von den politischen und rechtlichen Kontrollverfahren der Einzelstaaten freigesetzten expertokratischen Eliten maßgeblich den politischen Gestaltungsprozeß der Europäischen Gemeinschaft.