Abstract
Auf Grund vergleichender Untersuchungen wird gezeigt, daß das Kulturverfahren zum Nachweis von Tuberkelbazillen in größerem Umfange, als es bisher im allgemeinen üblich ist, zum Einsatz gelangen muß. Diese Forderung gilt sowohl für mikroskopisch negative Sputa als auch besonders für die Untersuchung von Punktaten bei Pleuritis usw., bei Lumbalpunktaten und Katheterurinen. Der Mikrobiologe sollte sich nicht damit begnügen, das Kulturverfahren zum Nachweis von Tuberkelbazillen nur dann anzuwenden, wenn diese Methode von dem das Material einsendenden Arzt gewünscht wird. Je breiter die Indikation zur Anwendung des Kulturverfahrens auf Tuberkelbazillen gestellt wird, um so mehr wird der Mikrobiologe der Aufgabe gerecht, dem behandelnden Arzt durch seine Diagnose das therapeutische Handeln zu erleichtern und dem Seuchenbekämpfer möglichst alle tuberkulösen Infektionen bekanntzugeben.

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