Augenärztliche Erfahrungen bei Kraftfahrern mit unzureichender Sehschärfe*
- 1 August 1984
- journal article
- research article
- Published by Georg Thieme Verlag KG in Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
- Vol. 185 (08) , 77-85
- https://doi.org/10.1055/s-2008-1054574
Abstract
Durch Umfrage ist ermittelt worden, dass innerhalb einer Testwoche in 369 augenärztlichen Kassenpraxen 471 Patienten gesehen worden sind, die Auto fahren, obwohl sie die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Tagessehschärfe für Bewerber um Führerscheinklasse 3 nicht erfüllen. Daraus läßt sich errechnen, dass mindestens in einer Größenordnung von 570000 + 9% sehungeeignete Kraftfahrer am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Die Analyse der Erhebungsbögen ergibt Folgendes: (1) Die Hälfte der Erfaßten ist jünger als 62 Jahre. (2) Hauptursache für den Sehmangel sind bei den jüngeren Kraftfahrern mit Brille zumeist korrigierbare Brechungsfehler, bei den älteren zum großen Teil mit Brille nicht ausreichend korrigierbare Linsentrübungen. (3) Die sehungeeigneten Kraftfahrer beurteilen zu 2/3 ihr Sehen als für Autofahren „ausreichend” oder „gut”; jüngere Kraftfahrer sind kritischer als ältere! (4) Nur 31% der Erfaßten haben spontan auf das Fahren bei Nacht verzichtet. Auch von denen, die ihr Sehvermögen für „ungenügend” einschätzen, fahren 2/3 in der Dunkelheit Auto. - In der Ergebnisdiskussion wird gezeigt, dass die prinzipiellen Erkenntnisse aus dem Kollektiv der Sehungeeigneten auch schon für geringere Sehstörungen gelten müssen, bei denen die Mindestanforderungen noch erfüllt sind. Bereits vorliegende statistische Untersuchungen bestätigen dies. Die Unfallursache „Sehmangel” läßt sich weitgehend ausschalten. Dazu müssen Konsequenzen daraus gezogen werden, dass Sehminderungen nur durch Prüfung sicher festzustellen sind. Um die Bedeutung von Sehmängeln als Unfallursache zu ermitteln, ist es unerläßlich, eine obligatorische Prüfung der Sehschärfe bei entsprechenden Unfällen durchzuführen. A total of 369 ophthalmological practices were asked to report the number of patients seen within one test week who drove their cars but did not satisfy minimum legal requirements for diurnal visual acuity applicable for applicants for a West German Class 3 driver's licence. There were 471 such patients. From this number it can be calculated that approximately 570 000 individuals (± 9%) drive cars in the Federal Republic of Germany with inadequate visual acuity. An analysis of the questionnaire produced the following results:This publication has 0 references indexed in Scilit: