Abstract
1. Bei der Untersuchung aller über ischiatische Beschwerden klagenden Kranken soll eine genaue Prüfung der Hüftgelenke, der Kreuzbeinfuge und der Lendenwirbelsäule, möglichst unter Zuhilfenahme der Röntgenphotographie — von vorn nach hinten und eventuell auch von der Seite — erfolgen. 2. In gleicher Weise soll bei den Interkostal- und Zervikal- bzw Brachialgien eine peinliche Untersuchung der betreffenden Wirbelpartien unter Vornahme von Röntgenaufnahmen vorgenommen werden. 3. Die chronischen Myalgien, besonders des Rückens, haben in den meisten Fällen Erkrankungen der Wirbelsäule zur Voraussetzung.

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