Naturraumspezifische Entwicklungsziele als Kriterium zur Lösung regionalplanerischer Zielkonflikte

Abstract
Trotz Einführung moderner Naturschutzgesetze vor nunmehr 15 Jahren konnte die Bedrohung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt nicht verringert werden; den hohen Ansprüchen, die insbesondere im § 1 des BNatSchG niedergelegt sind, konnte also nicht entsprochen werden. Die Vermutung liegt nahe, daß dies in der beständig wachsenden Beanspruchung der Landschaft außerhalb von Schutzgebieten begründet ist; sie ist der Ort, an dem zwischen zwei Drittel und drei Viertel unserer mehr oder weniger bedrohten (Pflanzen‑)Arten zu schützen sind. Hieraus wird ein Bedarf an Qualitätsstandards insbesondere für regionalplanerische Entwicklungsziele abgeleitet. Das Programm der Geoökologischen Kartierung (GÖK 25), das Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern sowie das Kartenwerk der Standortkundlichen Bodenkarte des Bayerischen Geologischen Landesamtes werden im Hinblick auf die Ableitung von Qualitätsstandards diskutiert. Ein eigener Forschungsansatz auf der Basis der Standortkundlichen Bodenkarte und der Fortschreibung der Bayerischen Biotopkartierung wird daran anschließend vorgestellt. Quantifizierbare Flächenansprüche für Schutzgebietsziele und naturschutzorientierte Wirtschaftsziele in der Kulturlandschaft stehen dabei im Vordergrund. Eine Verknüpfung dieser Ziele des Schutzes der Pflanzen- und Tierwelt mit der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wird angesichts des Zwangs zur Stillegung landwirtschaftlicher Produktionsflächen als besonders lohnenswert angesehen.

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