Abstract
Zusammenfassung Rechtsethnologen untersuchen vor allem „Verhandlungen“ (direkte Beziehung zwischen den Kontrahenten ) und „einfache Rechtsinstanzen“ (Präsenz eines Richters, aber keine Organisation ). Im Gegensatz zum organisierten „Gericht“ handelt es sich in beiden Fällen um „einfache Streitregelung“. Ihre Merkmale sind: Geringe Ausdifferenzierung der Institution aus der Sozialstruktur und der Rechtsnormen aus den sozialen Normen, Ergebnis des Verfahrens ist kein Urteil, sondern Schlichtung und Kompromiß. Verbreitung und Erfolg werden von Ethnologen durch eine spezifische Rechtskultur oder durch die Sozialstruktur (Dauerhaftigkeit der Beziehung, Kreuzbindungen, Gleichheit ) erklärt. Als zusätzliche Erklärung wird hier die staatliche Gerichtsbarkeit eingeführt. Diese begünstigt die einfache Streitregelung durch: Verbot der gewaltsamen Selbsthilfe, Monopolisierung der schweren Fälle, geringe Kapazität der Gerichte, Einigungszwang durch Drohung eines der Beteiligten mit dem verhaßten Gericht.

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