Abstract
Die Einwirkung von Thalliumtrichlorid in heißer wäßriger Lösung auf Dialkyl‐ und Diarylthalliumchloride führt nur im Falle der Arylverbindung zur Synthese von Mono‐arylthalliumdichlorid. Im Gegensatz zu den Angaben von Melnikow und Gratschewa fürt die Einwirkung auf Dimethyl‐ und Diäthylthalliumchlorid nur zur Zerstörung der thalliumorganischen Verbindung und der Bildung einer entsprechenden Menge einwertigen Thalliums und von organischen Nebenprodukten.

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