Das Aus für die minimal-invasive Leistenhernienversorgung durch § 115 b SGB V

Abstract
Nach § 115b Abs. 1 SGB V können Leistenhernien zukünftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen stationär versorgt werden. Die Methodenwahl zur ambulanten Versorgung von Leistenhernien scheint deshalb durch einfache Marktprinzipien bestimmt zu werden. Die vorliegende Arbeit untersucht die Machbarkeit ambulanter minimal-invasiver Hernienversorgungen hinsichtlich Patientenzufriedenheit, Komplikationsraten und Ökonomie.