Abstract
Die Bindungsordnung läßt sich auf Grund der Kraftkonstanten für die Einfachbindung berechnen. Mehrfachbindungen treten auf, wenn an beiden gebundenen Atomen ein Elektronenmangel vorliegt, wenn die Summe der Elektronegativitäten mindestens 5 beträgt und bei geringer Polarität. Die Verhältnisse werden für die erste und zweite Achterperiode beschrieben.

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